Deutschsprachige Gemeinschaft
Ab 2019 erhält jedes eugeborene Kind, das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lebt, einen bestimmten Basisbetrag, der mit verschiedenen weiteren Zuschlägen aufgestockt werden kann.
Das neue System tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und wird vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet. Weitere Informationen zum neuen Kindergeldsystem der Deutschsprachigen Gemeinschaft.